Terhorst & Molwitz

Transparenz & Fairness

Kosten & Honorar

Wir legen Wert auf klare und verständliche Kostenaufklärung – bevor Sie ein Mandat erteilen.

Ihre Kosten im Überblick

Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell vereinbart.

Gesetzliche Vergütung nach RVG

In vielen Angelegenheiten, insbesondere bei gerichtlichen Verfahren, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren hängt dabei vom Streitwert und der Art der anwaltlichen Tätigkeit ab.

  • Beratungsgebühr für erste rechtliche Orientierung
  • Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeit
  • Verfahrensgebühr und Terminsgebühr für Gerichtsverfahren

Stundenhonorar & Pauschalvergütung

In bestimmten Fällen – insbesondere bei beratenden Tätigkeiten oder wenn die gesetzliche Vergütung unangemessen erscheint – kann ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Wir sprechen dies transparent vor Mandatsübernahme mit Ihnen ab.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung? Dann übernimmt diese in der Regel die anfallenden Anwaltsgebühren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Teilen Sie uns bei Ihrer Kontaktaufnahme bitte mit, ob Sie rechtsschutzversichert sind – wir helfen bei der Deckungsanfrage.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Wenn Ihnen die Mittel für einen Rechtsstreit fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Prozesskostenhilfe beantragen. Wir prüfen gerne, ob Sie Anspruch auf PKH haben und stellen den entsprechenden Antrag für Sie.

Beratungshilfe

Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe. Mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht können Sie sich von uns zu einem Eigenanteil von 15 € beraten lassen.

Kostenaufklärung vor Mandatsübernahme

Wir informieren Sie stets vor Beginn unserer Tätigkeit über die voraussichtlichen Kosten. Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne.